Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
a) Eigentum an einer Liegenschaft oder an einer Stockwerkeinheit auf dem Gemeindegebiet Uttwil.
b) Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Gemeinde Uttwil.
c) Bezug von elektrischer Energie.
Sind am Eigentum und an der Liegenschaft oder an einer Stockwerkeinheit mehrere Personen beteiligt, so kann nur eine Person Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche, unterzeichnete Beitrittserklärung beim Präsidenten der Verwaltung, Aufnahmebeschluss durch die Verwaltung und Unterzeichnung der Genossenschaftsstatuten.
Von den Genossenschaftern werden weder ein Eintrittsgeld noch Beiträge erhoben. Anmeldeformulare sowie Statuten können bestellt werden bei: info@elektrauttwil.ch.